
Sanierung finanzieren
KfW- und BAFA-Förderung für die Sanierung: Was dir zusteht
Die Förderung für deine Sanierung kann mehrere tausend Euro ausmachen – wenn du weißt, wo du sie beantragst. KfW und BAFA teilen sich die Aufgaben, und die Regeln ändern sich regelmäßig. Dieser Ratgeber bringt dich auf den Stand 2026 und zeigt, was für dein Haus infrage kommt.
Die Förderung Sanierung läuft in Deutschland über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Sie ist der zentrale Topf für alle, die ihr Haus energetisch verbessern. Zuständig sind zwei Stellen: die BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die KfW für den Heizungstausch sowie die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wer die Aufteilung kennt, findet schnell den richtigen Antrag.
So ist die Förderung der Sanierung aufgebaut
Die BEG unterscheidet drei Bereiche. Erstens die Einzelmaßnahmen an der Hülle – etwa Dämmung, Fenster oder eine Lüftungsanlage. Zweitens den Heizungstausch, also den Wechsel auf eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizung. Drittens die Sanierung zum Effizienzhaus, bei der das gesamte Gebäude auf ein festes Effizienzniveau gebracht wird. Für die ersten beiden gibt es Zuschüsse, für das Effizienzhaus vor allem zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss.
Ein roter Faden zieht sich durch alle Programme: Fast immer musst du einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten einbinden und den Antrag stellen, bevor du den Auftrag vergibst. Wer erst baut und dann fördert, geht leer aus.
Die Zuschüsse sind kein kleines Extra. Bei einer umfassenden Sanierung können sie über die Jahre einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Genau deshalb lohnt es sich, die Förderung von Anfang an mitzudenken und nicht erst kurz vor Baubeginn. Wer die Programme kennt, plant seine Maßnahmen so, dass möglichst viel förderfähig ist – und verteilt größere Vorhaben bei Bedarf über mehrere Jahre, um die Höchstgrenzen besser auszunutzen.
Für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung. Grundförderung 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 % der Kosten.
Für den Tausch auf eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizung – Zuschuss aus mehreren Bausteinen.
Zinsgünstiger Kredit plus Tilgungszuschuss, wenn das ganze Haus ein Effizienzhaus-Niveau erreicht.
BAFA: Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Willst du nur einzelne Bauteile verbessern, ist die BAFA deine Anlaufstelle. Gefördert werden zum Beispiel die Dämmung von Dach, Wand und Keller, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie neue Lüftungsanlagen. Die Grundförderung liegt 2026 bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Legst du einen individuellen Sanierungsfahrplan vor und setzt eine darin genannte Maßnahme um, steigt der Satz auf 20 Prozent.
| Maßnahme | Grundförderung | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Dämmung Dach/Wand/Keller | 15 % | 20 % |
| Fenster & Außentüren | 15 % | 20 % |
| Lüftungsanlage | 15 % | 20 % |
| Heizungsoptimierung | 15 % | 20 % |
Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit gültigem Sanierungsfahrplan bei 60.000 Euro. Antrag und Details laufen über bafa.de.
Ein Rechenbeispiel macht es greifbar: Kostet deine Fassadendämmung 40.000 Euro, bekommst du mit Grundförderung 6.000 Euro zurück. Mit Sanierungsfahrplan sind es 8.000 Euro – für ein Dokument, das nach Förderung nur wenige hundert Euro kostet. Auch die technische Mindestqualität musst du einhalten: Die gedämmten Bauteile müssen bestimmte U-Werte erreichen, sonst fällt die Förderung weg. Der Energieberater stellt sicher, dass deine Maßnahme diese Vorgaben erfüllt und bestätigt das gegenüber der BAFA.
KfW: Heizung und Effizienzhaus
Für den Heizungstausch ist seit 2024 die KfW zuständig. Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: eine Grundförderung von 30 Prozent, ein Effizienz-Bonus für besonders sparsame Wärmepumpen, ein Klimageschwindigkeits-Bonus beim frühen Austausch alter fossiler Heizungen und ein Einkommens-Bonus für Haushalte mit geringerem Einkommen. In Summe sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, gedeckelt auf 30.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Erneuerbare Heizung |
| Klimageschwindigkeit | +20 % | Alte fossile Heizung ersetzen |
| Effizienz-Bonus | +5 % | Besonders effiziente Wärmepumpe |
| Einkommens-Bonus | +30 % | Zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 € |
Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW den Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Zuschuss. Das lohnt sich vor allem, wenn du ohnehin umfassend sanierst. Konditionen findest du auf kfw.de.
Wichtig zu wissen: Der Heizungszuschuss und die BAFA-Förderung für die Hülle schließen sich nicht aus. Du kannst die Wärmepumpe über die KfW und die Dämmung über die BAFA fördern lassen, solange es unterschiedliche Maßnahmen sind. Verboten ist nur die Doppelförderung derselben Maßnahme aus zwei Töpfen. Wer clever kombiniert, holt so für dasselbe Haus aus beiden Programmen das Maximum heraus – ohne gegen die Regeln zu verstoßen.
Boni und Höchstgrenzen im Blick
Die einzelnen Boni lassen sich teils kombinieren, aber nicht unbegrenzt. Beim Heizungstausch ist der Gesamtzuschuss auf 70 Prozent gedeckelt. Bei den BAFA-Einzelmaßnahmen bleibt es beim Höchstsatz von 20 Prozent inklusive iSFP-Bonus. Wichtig ist auch die zeitliche Grenze: Die Kostendeckel gelten je Wohneinheit und Kalenderjahr, weshalb sich eine Verteilung über mehrere Jahre lohnen kann.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist zeitlich begrenzt und sinkt in den kommenden Jahren stufenweise ab. Wer den Heizungstausch plant, sollte den aktuellen Stand deshalb genau prüfen, denn ein früher Austausch bringt oft den höheren Satz. Der Effizienz-Bonus wiederum gilt nur für besonders sparsame Wärmepumpen, etwa mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme als Quelle. Kläre vor dem Kauf mit dem Fachbetrieb, welche Anlage die Voraussetzungen erfüllt – das entscheidet über mehrere tausend Euro.
So beantragst du richtig
Die Reihenfolge entscheidet über Erfolg oder Absage. Zuerst bindest du einen Energie-Effizienz-Experten ein, der die Maßnahme bestätigt. Dann stellst du den Antrag – bei BAFA oder KfW, je nach Maßnahme. Erst nach der Zusage (oder dem erlaubten Vorhabenbeginn mit Liefer- und Leistungsvertrag) beauftragst du die Handwerker. Nach Abschluss reichst du die Nachweise ein, und der Zuschuss wird ausgezahlt.
Halte Angebote, Fachunternehmererklärung und die Bestätigung des Experten sauber zusammen. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Neutral und werbefrei informiert dich auch die Verbraucherzentrale zu den aktuellen Bedingungen.
Plane für den gesamten Ablauf etwas Zeit ein. Zwischen Antrag, Zusage, Umsetzung und Auszahlung vergehen oft mehrere Monate. Die Förderung wird in der Regel erst nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung aller Nachweise ausgezahlt, nicht als Vorschuss. Rechne deshalb damit, dass du die Rechnungen zunächst selbst begleichst und das Geld später zurückbekommst. Wer das einplant, gerät nicht in einen finanziellen Engpass mitten im Projekt.
Häufige Fragen
Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?
Muss ich vor dem Auftrag den Antrag stellen?
Brauche ich immer einen Energieberater?
Wie hoch ist der maximale Zuschuss beim Heizungstausch?
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