KfW & BAFA
ISFP-Bonus von 5 Prozent: Voraussetzungen und wie du ihn sicher bekommst
Der Bonus hebt den Fördersatz für Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 Prozent und verdoppelt zugleich die Obergrenze der förderfähigen Kosten. Zwei Bedingungen entscheiden darüber, ob er wirklich ankommt.
Grundförderung plus iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen
Mindestinvestitionsvolumen, ab dem der Bonus überhaupt greift
Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben statt 30.000 Euro
maximaler Zuschuss zum Honorar für den iSFP beim Einfamilienhaus
Auf welche Fördersätze schlägt der Bonus auf?
Der Bonus gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, Teilbereich Einzelmaßnahmen. Zuständig ist das BAFA. Der Grundfördersatz liegt dort bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Bonus sind es 20 Prozent.
Begünstigt sind drei Bereiche: Maßnahmen an der Gebäudehülle, also Dämmung, Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz, außerdem Anlagentechnik ohne Heizung sowie die Heizungsoptimierung. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung an Biomasseheizungen gibt es den Bonus ausdrücklich nicht.
Der wichtigste Ausschluss betrifft die Heizung selbst. Der Austausch eines Wärmeerzeugers läuft über die Heizungsförderung der KfW mit eigenen Zuschlägen. Dort gilt eine Grundförderung von 30 Prozent, ergänzt um den Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent. Einen iSFP-Bonus kennt dieses Programm nicht.
| Maßnahme | Stelle | Grundförderung | iSFP-Bonus |
|---|---|---|---|
| Dämmung, Fenster, Außentüren | BAFA | 15 % | ja, 5 % |
| Anlagentechnik ohne Heizung | BAFA | 15 % | ja, 5 % |
| Heizungsoptimierung | BAFA | 15 % | ja, 5 % |
| Emissionsminderung Biomasse | BAFA | 15 % | nein |
| Austausch des Wärmeerzeugers | KfW | 30 % | nein |
Die Reihenfolge entscheidet: iSFP vor dem Förderantrag
Der Sanierungsfahrplan muss vorliegen, bevor du den Antrag stellst. Das ist keine Formalie, sondern die häufigste Ursache für einen abgelehnten Bonus.
Wichtiger noch: Es zählt nur ein iSFP, der selbst über die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurde. Ein privat bezahltes Konzept ohne diesen Förderweg wird in der Gebäudeförderung nicht anerkannt, so gut es inhaltlich auch sein mag.
Der Ablauf hat also drei Stufen. Zuerst beantragst du die Förderung der Energieberatung, dann erstellt eine zugelassene Fachperson den Plan, erst danach folgt der Förderantrag für die Maßnahme. Für den Antrag brauchst du zusätzlich einen Energieeffizienz-Experten, den du über die Liste der Deutschen Energie-Agentur findest. Was so eine Beratung leistet und kostet, steht im Ratgeber zum Energieberater und im Beitrag zum Sanierungsfahrplan.
Die 30.000-Euro-Schwelle, die kaum jemand erwähnt
Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt, wenn das Gebäude eine Wohneinheit hat. Gewährt wird er außerdem nur auf den Teil der Kosten, der über dieser Schwelle liegt.
Bei genau 30.000 Euro Kosten bringt der Bonus also nichts, weil kein Betrag darüber liegt. Erst oberhalb der Schwelle wirkt er, und zwar nur auf die Differenz. Zusätzlich musst du die Schwelle in einem einzigen Antrag erreichen, eine Summierung mehrerer Anträge aus demselben Kalenderjahr findet nicht statt.
Diese Konstruktion überrascht viele Eigentümer. Sie rechnen mit 5 Prozent auf die gesamte Rechnung und finden im Bescheid einen deutlich kleineren Betrag. Der eigentliche Gewinn liegt an anderer Stelle, nämlich in der verdoppelten Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben.
Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle. Sie entspricht dann der jeweiligen Höchstgrenze ohne die Erhöhung durch den Bonus, bei drei Wohneinheiten also 30.000 Euro für die erste plus je 15.000 Euro für die zweite und dritte, zusammen 60.000 Euro.
Rechenbeispiel: 45.000 Euro Dämmung mit und ohne Bonus
Angenommen, du dämmst Fassade und oberste Geschossdecke eines Einfamilienhauses für 45.000 Euro förderfähige Kosten. Ohne iSFP endet die Rechnung früh, weil die Höchstgrenze bei 30.000 Euro liegt.
| Position | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 45.000 Euro | 45.000 Euro |
| Anrechenbare Höchstgrenze | 30.000 Euro | 60.000 Euro |
| Grundförderung 15 % | 4.500 Euro | 6.750 Euro |
| iSFP-Bonus 5 % auf 15.000 Euro | 0 Euro | 750 Euro |
| Zuschuss gesamt | 4.500 Euro | 7.500 Euro |
Der Unterschied von 3.000 Euro entsteht überwiegend durch die verdoppelte Höchstgrenze, nicht durch die 5 Prozent selbst. Genau das wird in vielen Darstellungen verwechselt. Wer unter 30.000 Euro investiert, gewinnt durch den Plan finanziell nichts, inhaltlich aber trotzdem viel. Wie du deine Kosten vorab realistisch ansetzt, zeigt der Beitrag zum Schätzen der Sanierungskosten.
Gültigkeit, Energieberaterwechsel und was du aufbewahren musst
Ein iSFP verliert nicht sofort seinen Wert. Er beschreibt einen Weg über mehrere Jahre, und die Förderung setzt keinen frischen Plan für jede Maßnahme voraus. Prüfe die aktuellen Vorgaben zur Gültigkeit trotzdem vor dem Antrag beim BAFA, weil die Richtlinien regelmäßig angepasst werden.
Ein Wechsel der beratenden Person ist möglich. Der Plan gehört dem Eigentümer, nicht dem Büro. Für den Förderantrag brauchst du ohnehin einen Energieeffizienz-Experten, und das muss nicht dieselbe Person sein, die den Plan erstellt hat.
Wichtig ist der Zeitpunkt der Ausstellung. Seit dem 1. September 2026 sind Fahrpläne in der Druckapplikation der Version 2.6 zu erzeugen. Ein Plan aus einer älteren Version kann bei der Antragsprüfung beanstandet werden.
Die verbindlichen Details stehen in der Förderrichtlinie und in den technischen Mindestanforderungen. Beides veröffentlicht das BAFA, die Heizungsförderung findest du bei der KfW. Einen Überblick über alle Töpfe gibt der Ratgeber zur KfW- und BAFA-Förderung.
Reicht ein privat bezahlter Sanierungsfahrplan?
Nein. Anerkannt wird nur ein iSFP, der über die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurde. Ohne diesen Förderweg gibt es den Bonus in der Gebäudeförderung nicht.
Was kostet die Erstellung eines iSFP?
Das Honorar ist frei verhandelbar. Gefördert werden 50 Prozent davon, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Bekomme ich den Bonus für den Heizungstausch?
Nein. Der Austausch des Wärmeerzeugers läuft über die KfW mit eigener Grundförderung und eigenen Boni. Der iSFP-Bonus gilt nur für die BAFA-Einzelmaßnahmen.
Gilt der Bonus für jede einzelne Maßnahme?
Ja, solange die Maßnahme Teil des Fahrplans ist und der Antrag die Mindestschwelle erreicht. Mehrere Anträge desselben Jahres werden dafür allerdings nicht zusammengerechnet.
Muss das Haus ein Mindestalter haben?
Ja. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Neubauten sind von der Einzelmaßnahmenförderung ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Fördersätze nach BEG EM, Stand September 2026 · Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie.
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