Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrplan beim Hauskauf: Vorhandenen iSFP übernehmen oder neu erstellen?
Hat der Verkäufer bereits einen geförderten Sanierungsfahrplan, solltest du ihn beim Hauskauf unbedingt übernehmen. Er kann dir den iSFP-Bonus sichern, solange er nicht älter als 15 Jahre ist, und er zeigt dir schon vor dem Kauf, welche Sanierung ansteht.
ab Erstellung kann der Plan für den Bonus genutzt werden
höchster Zuschuss für einen neuen Plan beim Ein- oder Zweifamilienhaus
gehören zum Plan und sollten bei der Übergabe dabei sein
dauert laut BAFA derzeit die Bearbeitung eines Beratungsantrags
Was ist ein vorhandener Sanierungsfahrplan beim Kauf wert?
Ein Sanierungsfahrplan beschreibt den energetischen Zustand eines Hauses und die sinnvollen Schritte zur Sanierung. Er nennt Maßnahmenpakete, eine Reihenfolge und geschätzte Kosten. Für dich als Käufer ist das eine fertige Grundlage für dein Budget.
Dazu kommt ein finanzieller Wert. Setzt du eine Maßnahme aus einem geförderten Plan um, kann das BAFA den Fördersatz um 5 Prozentpunkte erhöhen. Vor allem verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, beim Einfamilienhaus von 30.000 auf 60.000 Euro. Ab voraussichtlich 2027 plant das BAFA außerdem einen Bonus für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden, der ebenfalls einen geförderten Plan voraussetzt.
Wie der Bonus genau funktioniert, erklärt der Beitrag zum iSFP-Bonus von 5 Prozent. Wie so ein Plan aufgebaut ist, steht im Ratgeber Sanierungsfahrplan erstellen.
Kannst du den iSFP des Verkäufers übernehmen?
Ja, nach übereinstimmender Auskunft mehrerer Energieberater geht der Plan mit dem Gebäude auf den neuen Eigentümer über. Die Förderbedingungen des BAFA knüpfen an die Maßnahme und den Zeitpunkt der Erstellung an. Laut BAFA-Merkblatt muss die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP sein und innerhalb von maximal 15 Jahren nach seiner Erstellung umgesetzt werden.
Beim Förderantrag bestätigt der Energieeffizienz-Experte, dass ein iSFP vorliegt. Lass dir deshalb vor der ersten Maßnahme von ihm bestätigen, dass er den übernommenen Plan anerkennt. Das kostet einen kurzen Termin und schützt vor einer bösen Überraschung beim Bescheid.
Welche Unterlagen zum iSFP brauchst du vom Verkäufer?
Fordere die Unterlagen schriftlich an, am besten schon vor dem Notartermin. Nach der Übergabe ist der Verkäufer oft schwer erreichbar.
| Unterlage | Warum du sie brauchst |
|---|---|
| „Mein Sanierungsfahrplan“ | Übersicht über Zustand, Pakete und Reihenfolge |
| „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ | Erläuterungen zu Paketen und Kosten |
| Erstellungsdatum des Plans | Start der 15-Jahres-Frist für den Bonus |
| Name und Kontakt des Energieberaters | Rückfragen und mögliche Fortschreibung |
| Nachweis der Förderung durch das BAFA | Beleg, dass der Plan für den Bonus zählt |
| Rechnungen bereits umgesetzter Pakete | Abgleich mit dem Plan, Vermeidung von Doppelplanung |
Die beiden Dokumentnamen stammen vom Gebäudeforum der Deutschen Energie-Agentur, das den iSFP beschreibt. Welche weiteren Papiere für eine Beratung nützlich sind, zeigt die Checkliste der Unterlagen für die Energieberatung.
Wie hilft der Plan bei der Kaufentscheidung?
Ein vorhandener Plan ist die beste Kostenschätzung, die du vor dem Kauf bekommen kannst. Addiere die Pakete der nächsten fünf bis zehn Jahre und prüfe, ob sie in dein Budget passen. Wie du Kaufpreis und Sanierung zusammenrechnest, zeigt der Beitrag Kaufpreis plus Sanierung.
Achte auf das Alter der Kostenschätzung. Baupreise ändern sich, und ein Plan von vor einigen Jahren kann zu niedrig liegen. Rechne einen Aufschlag ein oder frag einen Energieberater nach einer aktuellen Einschätzung. Auch die Förderbedingungen im Plan können veraltet sein, weil sich die Bundesförderung im Juli 2026 erneut geändert hat. Übernimm Förderbeträge aus einem älteren Plan deshalb nie ungeprüft in deine Rechnung.
Prüfe außerdem, ob schon Pakete umgesetzt wurden. Hat der Verkäufer etwa die Fenster bereits getauscht, fällt dieser Posten weg. Das kann ein Argument für einen höheren Preis sein, aber auch zeigen, dass die teuren Pakete noch fehlen. Gibt es keinen Plan, hilft eine Kurzbegehung, wie sie der Ratgeber zur Energieberatung vor dem Hauskauf beschreibt.
Wann lässt du besser einen neuen Plan erstellen?
Ein neuer Plan lohnt sich, wenn der alte kurz vor Ablauf der 15 Jahre steht, wenn große Umbauten geplant sind oder wenn der alte Plan deine Ziele nicht abbildet. Das gilt etwa, wenn du einen Dachausbau planst, den der Verkäufer nie vorhatte.
Die Förderung für einen neuen Plan beantragst du als Eigentümer beim BAFA. Den Antrag stellst du, bevor du den Vertrag mit dem Berater schließt, oder du vereinbarst eine Bedingung der Förderzusage. Kläre vorab mit dem BAFA oder deinem Berater, ab welchem Zeitpunkt du nach dem Kauf antragsberechtigt bist. Das Beratungshonorar wird zu 50 Prozent bezuschusst, beim Ein- oder Zweifamilienhaus mit höchstens 650 Euro.
Plane den Vorlauf ein. Laut BAFA dauert die Bearbeitung eines Antrags derzeit etwa zwei Wochen. Danach folgen Termin, Berechnung und Bericht. Wer im ersten Jahr nach dem Kauf sanieren will, sollte die Beratung direkt nach der Übergabe beauftragen.
Wie geht es nach der Übernahme weiter?
Lege den Plan zu deinen Hausunterlagen und markiere das Erstellungsdatum. Prüfe dann, welche gesetzlichen Pflichten nach dem Eigentümerwechsel greifen. Einen Überblick gibt der Beitrag zu den Nachrüstpflichten nach dem Hauskauf. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.
Danach arbeitest du die Pakete ab. Wie das Schritt für Schritt geht, zeigt der Ratgeber Sanierungsfahrplan umsetzen. Ein durchgerechnetes Modellhaus findest du im Sanierungsfahrplan Beispiel.
Gilt der Sanierungsfahrplan des Verkäufers auch für mich?
Nach übereinstimmender Auskunft von Energieberatern ja, weil er das Gebäude beschreibt. Lass dir vor dem ersten Antrag vom Energieeffizienz-Experten bestätigen, dass er den Plan anerkennt.
Wie lange kann ich den übernommenen Plan nutzen?
Für den iSFP-Bonus bis zu 15 Jahre nach seiner Erstellung. Entscheidend ist das Datum auf dem Plan, nicht das Datum deines Kaufs. Frag deshalb gezielt danach.
Muss der Verkäufer mir den Sanierungsfahrplan geben?
Eine ausdrückliche Pflicht wie beim Energieausweis gibt es dafür nicht. Du kannst die Übergabe aber im Kaufvertrag vereinbaren. Frag früh, solange du noch verhandelst.
Kann ich einen neuen Plan schon vor dem Kauf fördern lassen?
In der Regel nicht. Antragsberechtigt sind Eigentümer und bestimmte Nutzer mit Erlaubnis des Eigentümers. Vor dem Kauf zahlst du eine Beratung selbst oder nutzt einen vorhandenen Plan.
Was, wenn schon Pakete umgesetzt wurden?
Dann fallen diese Posten weg. Für die restlichen Pakete gilt der Plan weiter. Lass dir die Rechnungen geben, damit dein Energieberater den aktuellen Stand sauber bewerten kann.
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Förderbedingungen nach BAFA, Stand September 2026 · Übergang des Plans nach Auskunft von Energieberatern, vor dem Antrag bestätigen lassen · Angaben ohne Gewähr.
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